Formulare und Ansuchen
Mitteilung an die Agentur für Einnahmen der bezahlten Schulspesen
Laut Maßnahme Nr. 39069/2021 der Agentur für Einnahmen und Mitteilung Nr. 688/2022 des Unterrichtsministeriums sind die Schulen verpflichtet, der Agentur für Einnahmen bis spätestens 16. März eines jeden Jahres die im vorherigen Steuerjahr bezahlten Schulspesen telematisch mitzuteilen, damit diese in die vorausgefüllte Erklärung (Vordruck 730) des Steuerzahlers zur Inanspruchnahme des Absetzbetrages im Ausmaß von 19% übertragen werden. Die Meldung erfolgt auf telematischem Wege.
Das Elternteil, welches die Zahlung der Schulspesen veranlasst hat, kann Widerspruch gegen die Übermittlung der diesbezüglichen Daten an die Agentur für Einnahmen innerhalb 31. Dezember eines jeden Jahres einlegen. Dies hat zur Folge, dass die betreffenden Schulspesen nicht in den vorabgefassten Steuervordruck 730 übertragen werden.
Die Mitteilung des Widerspruchs kann erfolgen:
a) an die Schule, welche die Option im telematischen System vermerkt
b) direkt an die Agentur für Einnahmen unter Verwendung des Vordrucks, der auf der Webseite der Agentur Schede - Spese scolastiche - Modelli e istruzioni - Agenzia delle Entrate (agenziaentrate.gov.it) abrufbar und ausgefüllt an die E-Mail-Adresse opposizioneutilizzospesescolastiche@agenziaentrate.it zu übermitteln ist.
Das Elternteil kann nach erfolgtem Widerspruch jederzeit, die Schulspesen in Phase der Änderung des vorabgefassten Steuervordrucks 730 händisch nachtragen.
Schülerverkehrsdienst SJ 2026-27
BLR Nr. 39_2026 Richtlinien eigene SVD_criteri servizi TS
Vademecum_Schuelerverkehrsdienst_Amt für Schulfürsorge_03_02_2026
Suedtirolmobil U19 Pass (ex abo+) SJ 2026-27
Verlängerung oder Neubestellung:
260611_Flyer U19_Mitteilung an Schulen_Comunicazione alle scuole
Information ausserordentl. Schülerbeförderung
Benutzung Schulräumlichkeiten für außerschulische Tätigkeiten
- Gesuchsformular
- Benutzerordnung
Termine für die Einreichung der Gesuche:
- Bis zum 30. April für die Benutzung während der Sommerferien
- Bis zum 15. Juni für die Benutzung über das ganze Schuljahr oder über einen Zeitraum von mehr als einem Monat
- Bei gelegentlicher Benutzung mindestens 14 Tage vorher
Anerkennung Befreiung Pflichtquote
Akkreditierte Sportvereine - Grundschulsprengel Eppan - Stand 04.05.2026
Suedtirolweit akkreditierte Vereine_Stand Mai 2026
Ansuchen Akkreditierung Vereine
Unfallversicherung
Informationen fuer die Eltern zur Schuelerunfallversicherung