Formulare und Ansuchen

 

Mitteilung an die Agentur für Einnahmen der im Finanzjahr 2023 bezahlten Schulspesen

 

Laut Maßnahme Nr. 39069/2021 der Agentur für Einnahmen und Mitteilung Nr. 688/2022 des Unterrichtsministeriums sind die Schulen verpflichtet, der Agentur für Einnahmen bis spätestens 16. März eines jeden Jahres die im vorherigen Steuerjahr bezahlten Schulspesen telematisch mitzuteilen, damit diese in die vorausgefüllte Erklärung (Vordruck 730) des Steuerzahlers zur Inanspruchnahme des Absetzbetrages im Ausmaß von 19% übertragen werden. Die Meldung erfolgt auf telematischem Wege.
 

Das Elternteil, welches die Zahlung der Schulspesen veranlasst hat, kann Widerspruch gegen die Übermittlung der diesbezüglichen Daten an die Agentur für Einnahmen innerhalb 31. Dezember eines jeden Jahres einlegen. Dies hat zur Folge, dass die betreffenden Schulspesen nicht in den vorabgefassten Steuervordruck 730 übertragen werden.
Die Mitteilung des Widerspruchs kann erfolgen:
a) an die Schule, welche die Option im telematischen System vermerkt
b) direkt an die Agentur für Einnahmen unter Verwendung des Vordrucks, der auf der Webseite der Agentur Schede - Spese scolastiche - Modelli e istruzioni - Agenzia delle Entrate (agenziaentrate.gov.it) abrufbar und ausgefüllt an die E-Mail-Adresse opposizioneutilizzospesescolastiche@agenziaentrate.it zu übermitteln ist.


Das Elternteil kann nach erfolgtem Widerspruch jederzeit, die Schulspesen in Phase der Änderung des vorabgefassten Steuervordrucks 730 händisch nachtragen.
 

 

Schülerverkehrsdienst SJ 2024-2025

Beschluss Nr_06_vom_10_01_23_Richtlinien

ST Ansuchen SJ 2024-25

 

Ansuchen oder Verlängerung Südtirol Pass abo+

STA_SP abo+_Alert für Eltern DE.pdf

 

Information ausserordentl. Schülerbeförderung.doc

        - Antrag Sonderdienst Wahlfach.pdf

           

Benutzung Schulräumlichkeiten für außerschulische Tätigkeiten  

- Gesuchsformular

Antrag Sportanlagen.pdf

Antrag Schulräume.pdf

 

- Benutzerordnung

Benutzerordnung Schulräume.pdf

Benutzerordnung Sportanlagen.pdf

 

Termine für die Einreichung der Gesuche:  

  • Bis zum 30. April für die Benutzung während der Sommerferien
  • Bis zum 15. Juni für die Benutzung über das ganze Schuljahr oder über einen Zeitraum von mehr als einem Monat
  • Bei gelegentlicher Benutzung mindestens 14 Tage vorher

 

Anerkennung Befreiung Pflichtquote

Akkreditierung Sportvereine 19.09.2023

Datenbank Akkreditierungen Vereine suedtirolweit Stand Mai 2023

Ansuchen Akkreditierung Vereine

Abmeldung GTG 2024

 

Unfallversicherung

Polizze_IAH0014930

Informationen fuer die Eltern zur Schuelerunfallversicherung

Unfallmeldung Schueler