Zuschüsse, Beiträge, Beihilfen, wirtschaftliche Vergünstigungen


 

Kriterien und Modalitäten
Art. 26, Abs. 1
Der Schulrat hat eine dreiköpfige Kommission ernannt, die über die Ansuchen entscheidet.
Ansuchen um Befreiung oder Reduzierung des Schülerbeitrages müssen, wie im Elternbrief mitgeteilt, innerhalb Oktober gestellt werden, jene um Reduzierung oder Befreiung für Projektspesen müssen mindestens 3 Wochen vor Projektbeginn gestellt werden. Die Ansuchen sollen an den Direktor gerichtet werden, diese wird die Kommission einberufen.

Beschluss des Schulrates Nr. 05 vom 29.04.2024 - Festlegung des Schülerbeitrages zur Finanzierung von außerordentlichem Material (für den Eigenbedarf) und schulbegleitende Veranstaltungen ab dem Schuljahr 2024/25 bis auf Widerruf/Abänderung

 


Gewährungsakte
Art. 26, Abs. 2, Art. 27


Die Schule erhält und vergibt keine Subventionen, Beiträge, Zuschüsse, finanziellen Unterstützungen und wirtschaftlichen Begünstigungen jeglicher Art über 1.000 Euro.

 

Es wurde kein Gewährungsakt erlassen.

 

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