Formulare und Ansuchen
Mitteilung an die Agentur für Einnahmen der im Finanzjahr 2023 bezahlten Schulspesen
Laut Maßnahme Nr. 39069/2021 der Agentur für Einnahmen und Mitteilung Nr. 688/2022 des Unterrichtsministeriums sind die Schulen verpflichtet, der Agentur für Einnahmen bis spätestens 16. März eines jeden Jahres die im vorherigen Steuerjahr bezahlten Schulspesen telematisch mitzuteilen, damit diese in die vorausgefüllte Erklärung (Vordruck 730) des Steuerzahlers zur Inanspruchnahme des Absetzbetrages im Ausmaß von 19% übertragen werden. Die Meldung erfolgt auf telematischem Wege.
Das Elternteil, welches die Zahlung der Schulspesen veranlasst hat, kann Widerspruch gegen die Übermittlung der diesbezüglichen Daten an die Agentur für Einnahmen innerhalb 31. Dezember eines jeden Jahres einlegen. Dies hat zur Folge, dass die betreffenden Schulspesen nicht in den vorabgefassten Steuervordruck 730 übertragen werden.
Die Mitteilung des Widerspruchs kann erfolgen:
a) an die Schule, welche die Option im telematischen System vermerkt
b) direkt an die Agentur für Einnahmen unter Verwendung des Vordrucks, der auf der Webseite der Agentur Schede - Spese scolastiche - Modelli e istruzioni - Agenzia delle Entrate (agenziaentrate.gov.it) abrufbar und ausgefüllt an die E-Mail-Adresse opposizioneutilizzospesescolastiche@agenziaentrate.it zu übermitteln ist.
Das Elternteil kann nach erfolgtem Widerspruch jederzeit, die Schulspesen in Phase der Änderung des vorabgefassten Steuervordrucks 730 händisch nachtragen.
Schülerverkehrsdienst SJ 2024-2025
Beschluss Nr_06_vom_10_01_23_Richtlinien
ST Ansuchen SJ 2024-25 - letzter Einreichtermin 31.08.24
Ansuchen oder Verlängerung Südtirol Pass abo+
STA_SP abo+_Alert für Eltern DE.pdf
240502 SP abo+_Kommunikation_Eltern
Information ausserordentl. Schülerbeförderung.doc
- Antrag Sonderdienst Wahlfach.pdf
Benutzung Schulräumlichkeiten für außerschulische Tätigkeiten
- Gesuchsformular
- Benutzerordnung
Termine für die Einreichung der Gesuche:
- Bis zum 30. April für die Benutzung während der Sommerferien
- Bis zum 15. Juni für die Benutzung über das ganze Schuljahr oder über einen Zeitraum von mehr als einem Monat
- Bei gelegentlicher Benutzung mindestens 14 Tage vorher
Anerkennung Befreiung Pflichtquote
Akkreditierung Sportvereine 21.10.2024
Datenbank Akkreditierungen Vereine suedtirolweit Stand Juni 2024
Ansuchen Akkreditierung Vereine
Unfallversicherung
Informationen fuer die Eltern zur Schuelerunfallversicherung