Grundschulsprengel Eppan - Transparente Verwaltung
Die Transparenz stellt die Grundbedingung für die Gewährleistung kollektiver und individueller Freiheiten sowie bürgerlicher, politischer und sozialer Rechte dar.
Die Transparenz stellt die Grundbedingung für die Gewährleistung kollektiver und individueller Freiheiten sowie bürgerlicher, politischer und sozialer Rechte dar.
Politisch-administrative Organe
Art. 13, Abs. 1, Buchst. a, Art. 14
In der Schule können die Schulführungskraft und der Schulrat als politisch-administrative Organe bezeichnet werden.
Zu den Kompetenzen der Schulführungskraft:
(laut Art. 13 des LG Nr. 12/2000, unter Beachtung der Befugnisse der Kollegialorgane)
Programm für Transparenz und Integrität
Art. 10, Abs. 8, Buchst. a
Aufträge für Beratung und Mitarbeit
Art. 15, Abs. 1,2
Referententätigkeiten ab dem Jahr 2018 und folgende:
Mit Rundschreiben des Generaldirektors Nr. 2 vom 28. März 2018 wurden neue Anweisungen bezüglich der Veröffentlichung von Beauftragungen an externe Mitarbeiter erteilt. Ab Jänner 2018 werden die Daten in der "Datenbank PERLA" veröffentlicht.
Führungskräfte
Art. 10, Abs. 8, Buchst. d Art. 15, Abs. 1, 2, 5, Art. 41, Abs. 2, 3
Schulführungskraft: Hannes Unterkofler (Dekret der Landesdirektorin Falkensteiner Sigrun, Nr. 12222/2019 vom 16.07.2019)
Wettbewerbe
Art. 19
Für die Wettbewerbe des Verwaltungspersonals der Schule:
http://www.provinz.bz.it/land/landesverwaltung/verwaltung/wettbewerbe.asp
Für die Aufnahme des Lehrpersonals:
http://www.provinz.bz.it/schulamt/direktions-lehrpersonal/stellen-lehrpersonen.asp
Performance-Plan
Art. 10, Abs. 8, Buchst. b
Daten zu den Verwaltungstätigkeiten
Art. 24, Abs. 1
Eingeschriebene Schüler im GSP Eppan 2021-22
Verfahrensarten
Art. 35, Abs. 1, 2
Maßnahmen politische Organe
Art. 23
Auflistung der Beschlüsse des Schulrates:
Ausschreibungen und Verträge
Art. 37, Abs. 1,2
http://www.provinz.bz.it/de/institutionelle-veroffentlichungen/externe-mitarbeiter-deutsche-schule.asp
https://www.ausschreibungen-suedtirol.it
Informationssystem Öffentliche Verträge - ISOV
Haushaltsvoranschlag und Rechnungslegung
Art. 29, Abs. 1
Immobilienvermögen
Art. 30
Die Schulgebäude sind Eigentum der Gemeinde Eppan.
Mieten
Art. 30
Für die Schule nicht zutreffend.
Kontrollen und Erhebungen zur Verwaltung
Art. 31, Abs. 1
Keine Beanstandungen
Beschreibung der Dienste (Dienstcharta) und Qualitätsstandards
Art. 32, Abs. 1
Indikator zum Zahlungsverhalten der Verwaltung
Art. 33
30 Tage
IBAN und elektronische Zahlungen
Art. 36
Bankverbindung:
Raiffeisenkasse Überetsch
Sitz St. Michael Eppan
IBAN IT84G 08255 58160 000300001015
Zahlungsindikatoren 2021
Bürgerzugang
Mit Artikel 5 des gesetzesvertretenden Dekretes vom 14. März 2013, Nr. 33, wurde der Bürgerzugang eingeführt. Diese Bestimmung sieht vor, dass die Dokumente, Informationen und Daten, welche nicht gemäß dem genannten gesetzesvertretenden Dekret von der öffentlichen Verwaltung veröffentlicht worden sind, von jedem Bürger/jeder Bürgerin angefordert werden können.
Liste der herunterladbaren Dateien, welche die Ergebnisse der Extrahierung der Verfahren im XML-Format enthalten, die AVCP benötigt, um die vom Gesetz 190/2012 vorgesehene jährliche Veröffentlichung durchführen zu können.
2017