Bilanz


 

Haushaltsvoranschlag und Rechnungslegung
Art. 29, Abs. 1

 

 

 

 

Plan zu den Indikatoren und Bilanzergebnissen
Art. 29, Abs. 2

In Bearbeitung: Derzeit klärt das Amt für Schulfinanzierung ab, inwieweit dieser Plan zu den Indikatoren und Bilanzergebnissen laut Art. 19 des GvD Nr. 91/2011 an den Schulen umzusetzen ist.

 

 

 

 

 

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