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Bürgerzugang

Mit Artikel 5 des gesetzesvertretenden Dekretes vom 14. März 2013, Nr. 33, wurde der Bürgerzugang eingeführt. Diese Bestimmung sieht vor, dass die Dokumente, Informationen und Daten, welche nicht gemäß dem genannten gesetzesvertretenden Dekret von der öffentlichen Verwaltung veröffentlicht worden sind, von jedem Bürger/jeder Bürgerin angefordert werden können.


Zugangsvoraussetzungen
Das Recht auf Bürgerzugang kann von jedem Bürger/jeder Bürgerin kostenlos und ohne Angabe einer Begründung ausgeübt werden. Die Anfrage kann jederzeit gestellt werden und ist an die Schulführungskraft zu richten.“

 

Register der Bürgerzugänge – Registro degli accessi civili

2022

Eingangsdatum und Protokollnummer – data di presentazione e numero di protocollo

Art des Bürgerzugangs – tipo di accesso civico

Amt das den Antrag entgegengenommen hat – ufficio che ha ricevuto l‘istanza

Amt welchem der Antrag weitergeleitet wurde – ufficio cui l’istanza è stata inoltrata

Gegenstand - oggetto

Ausgang – esito

Datum der Antwort – data risposta

Zeit für die Beantwortung – Tempo di risposta

               

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Jänner – Juni 2023: keine Anträge

Juli – Dezember 2023: keine Anträge

Jänner – Juni 2024: keine Anträge

Juli – Dezember 2024: keine Anträge

Jänner – Juni 2025: keine Anträge

Juli – Dezember 2025: keine Anträge

Jänner – Juni 2026: keine Anträge

 

 

 

Dreijahresplan zur Korruptionsvorbeugung und Transparenz samt Anlagen und zusätzliche Maßnahmen zur Korruptionsvorbeugung laut Artikel 1 Absatz 2-bis des Gesetzes Nr. 190/2012

Korruptionsvorbeugung

 

Verantwortlicher für die Korruptionsvorbeugung und die Transparenz

Korruptionsvorbeugung

 

Bericht des Verantwortlichen für die Korruptionsvorbeugung über die Ergebnisse der durchgeführten Maßnahmen (bis zum 15. Dezember jeden Jahres)

Korruptionsvorbeugung

 

Verordnungen für die Vorbeugung und Ahndung der Korruption und Illegalität – trifft auf die Schulen nicht zu

 

Von der ANAC ergriffene Maßnahmen und Anpassungsakte an diese Maßnahmen im Bereich der Aufsicht und Kontrolle bei der Korruptionsbekämpfung

Bis heute sind keine Maßnahmen und Anpassungsakte gemäß Artikel 1, Absatz 3 Gesetz Nr. 190/2012 bekannt. (letzte Aktualisierung am 06.08.2026)

 

Feststellungsakte von Übertretungen gemäß Gesetzdekret Nr. 39/2013

Bis heute sind keine Feststellungsakte von Verstößen gegen die Bestimmungen des gesetzesvertretenden Dekretes Nr. 39/2013 bekannt (letzte Aktualisierung am 06.08.2026)

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