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Bürgerzugang
Mit Artikel 5 des gesetzesvertretenden Dekretes vom 14. März 2013, Nr. 33, wurde der Bürgerzugang eingeführt. Diese Bestimmung sieht vor, dass die Dokumente, Informationen und Daten, welche nicht gemäß dem genannten gesetzesvertretenden Dekret von der öffentlichen Verwaltung veröffentlicht worden sind, von jedem Bürger/jeder Bürgerin angefordert werden können.
Zugangsvoraussetzungen
Das Recht auf Bürgerzugang kann von jedem Bürger/jeder Bürgerin kostenlos und ohne Angabe einer Begründung ausgeübt werden. Die Anfrage kann jederzeit gestellt werden und ist an die Schulführungskraft zu richten.“
Register der Bürgerzugänge – Registro degli accessi civili |
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2022 |
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Eingangsdatum und Protokollnummer – data di presentazione e numero di protocollo |
Art des Bürgerzugangs – tipo di accesso civico |
Amt das den Antrag entgegengenommen hat – ufficio che ha ricevuto l‘istanza |
Amt welchem der Antrag weitergeleitet wurde – ufficio cui l’istanza è stata inoltrata |
Gegenstand - oggetto |
Ausgang – esito |
Datum der Antwort – data risposta |
Zeit für die Beantwortung – Tempo di risposta |
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2023 |
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2024 | |||||||
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Dreijahresplan zur Korruptionsvorbeugung und Transparenz samt Anlagen und zusätzliche Maßnahmen zur Korruptionsvorbeugung laut Artikel 1 Absatz 2-bis des Gesetzes Nr. 190/2012
Verantwortlicher für die Korruptionsvorbeugung und die Transparenz
Bericht des Verantwortlichen für die Korruptionsvorbeugung über die Ergebnisse der durchgeführten Maßnahmen (bis zum 15. Dezember jeden Jahres)
Von der ANAC ergriffene Maßnahmen und Anpassungsakte an diese Maßnahmen im Bereich der Aufsicht und Kontrolle bei der Korruptionsbekämpfung
Bis heute sind keine Maßnahmen und Anpassungsakte gemäß Artikel 1, Absatz 3 Gesetz Nr. 190/2012 bekannt. (letzte Aktualisierung am 24.06.2025)
Feststellungsakte von Übertretungen gemäß Gesetzdekret Nr. 39/2013
Bis heute sind keine Feststellungsakte von Verstößen gegen die Bestimmungen des gesetzesvertretenden Dekretes Nr. 39/2013 bekannt (letzte Aktualisierung am 24.06.2025)