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Bürgerzugang

Mit Artikel 5 des gesetzesvertretenden Dekretes vom 14. März 2013, Nr. 33, wurde der Bürgerzugang eingeführt. Diese Bestimmung sieht vor, dass die Dokumente, Informationen und Daten, welche nicht gemäß dem genannten gesetzesvertretenden Dekret von der öffentlichen Verwaltung veröffentlicht worden sind, von jedem Bürger/jeder Bürgerin angefordert werden können.


Zugangsvoraussetzungen
Das Recht auf Bürgerzugang kann von jedem Bürger/jeder Bürgerin kostenlos und ohne Angabe einer Begründung ausgeübt werden. Die Anfrage kann jederzeit gestellt werden und ist an die Schulführungskraft zu richten.“

 

Register der Bürgerzugänge – Registro degli accessi civili

2022

Eingangsdatum und Protokollnummer – data di presentazione e numero di protocollo

Art des Bürgerzugangs – tipo di accesso civico

Amt das den Antrag entgegengenommen hat – ufficio che ha ricevuto l‘istanza

Amt welchem der Antrag weitergeleitet wurde – ufficio cui l’istanza è stata inoltrata

Gegenstand - oggetto

Ausgang – esito

Datum der Antwort – data risposta

Zeit für die Beantwortung – Tempo di risposta

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2023

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Herr Direktor Hannes Unterkofler
Telefon +39 0471 662219
Hannes.unterkofler@schule.suedtirol.it

 

 

 

 

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